International Association of Dealers in Ancient Art

 

Über uns

International Association of Dealers in Ancient Art

Die International Association of Dealers in Ancient Art (IADAA) wurde 1993 in London gegründet. Sie ist ein internationaler Zusammenschluß führender Händler von antiker Kunst mit hohen ethischen Ansprüchen. Ihre Mitglieder halten sich an einen bindenden Verhaltenskodex, der entwickelt wurde, um den Interessen ihrer Kunden und der Erhaltung von Kulturgütern zu dienen.
Derzeit gehören 29 Mitglieder aus neun Ländern der IADAA an. Die Mitgliedschaft ist sehr begehrt, aber hart zu erreichen; Bewerbungen werden gründlichst geprüft.

Geschichte der Organisation
Am 4. Juli 1993 fand im Westbury Hotel / London die Gründungskonferenz statt. Bereits im ersten Jahr gehörten 30 der weltweit wichtigsten Galerien für antike Kunst der IADAA an.
Eines der zentralen Ziele der IADAA ist es, die Zusammenarbeit zwischen Handel, Museen, Wissenschaft und Archäologie zu fördern. So organisierte die IADAA mehrere Kolloquien, und ihre Mitglieder nehmen regelmäßig an nationalen und internationalen Tagungen zum Thema Kulturgüterschutz teil.
Seit 1996 arbeitet die IADAA mit dem Art Loss Register zusammen, der weltweit größten Datenbank von gestohlenen Kunstwerken. Seit 1996 prüft jedes Mitglied der IADAA bei allen Objekten von einem Verkaufswert von mehr als 5.000 Euro und darüber (oder der entsprechenden Summe in anderen Währungen), ob sie im Art Loss Register als gestohlen gemeldet sind.

Ziele – ein Auszug aus §2 der IADAA Regeln

  1. Die Förderung der Forschung und des Interesses an der Kunst der Antike, sowie die Thematisierung von Belangen rund um Kunstwerke der mediterranen Antike und direkt angrenzender Kulturen.
  2. Die Förderung der Kontakte zwischen Museen, Archäologen, Sammlern und dem Handel, sowie die Pflege der Beziehungen zu internationalen Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen.
  3. Die Unterstützung beim Schutz und bei der Erhaltung antiker Stätten. Die IADAA erklärt sich solidarisch mit der Präambel der Haager Konvention vom 14. Mai 1954 (249 U.N.T.S. 240): "Schaden am Kulturgut jeglichen Volkes bedeutet Schaden am kulturellen Erbe der Menschheit, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Weltkultur leistet". Die IADAA ist überzeugt, dass eine freiere und vernünftigere Regulierung der Ein- und Ausfuhr von Kunstwerken dem Schutz des Kulturerbes der Welt dient.
  4. Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen Händlern mit antiker Kunst und öffentlichen Institutionen mit dem Ziel der strikten Einhaltung der Standesregeln durch die IADAA-Mitglieder. (Siehe Art. 12).
  5. Die Pflege freundschaftlicher Beziehungen zwischen Vereinsmitgliedern.

Selbstverpflichtungen – Ein Auszug aus §11 der IADAA Regeln

  1. Die Mitglieder der IADAA verpflichten sich, Objekte nach bestem Wissen und Gewissen und in gutem Glauben zu erwerben.
  2. Die Mitglieder der IADAA verpflichten sich, Objekte erst zu erwerben oder zu verkaufen, wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen sichergestellt haben, dass die Objekte nicht aus Ausgrabungsstätten, von Denkmälern der Architektur, aus öffentlichen Institutionen oder dem privaten Eigentümer gestohlen wurden.
  3. Die Mitglieder der IADAA lehnen es ab, ein in seiner Gesamtheit erhaltenes Objekt zu zerstückeln und dieses in separaten Teilen zu verkaufen.
  4. Die Mitglieder der IADAA bemühen sich nach bestem Wissen und Gewissen die Einheit ursprünglich zusammengehöriger Objekte zu wahren.
  5. Die Mitglieder der IADAA bemühen sich nach bestem Wissen und Gewissen um fotographische Dokumentation des Zustandes vor Reparatur und Restauration sowie um aufrichtige Beschreibung des Reparatur- und Restaurationsumfanges zuhanden eines künftigen Erwerbers.
  6. Die Mitglieder der IADAA garantieren die Authentizität aller von ihnen zum Kauf angebotener Objekte.
  7. Die Mitglieder der IADAA verpflichten sich nach bestem Wissen und Gewissen den Vorstand über gestohlene Objekte und Diebstähle zu informieren.
    Sie verpflichten sich darüber hinaus zur Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Agenturen, die sich um die Wiedererlangung gestohlener Objekte bemühen.
  8. Alle IADAA-Mitglieder verpflichten sich, Objekte mit einem Verkaufswert über EUR 5.000 (beziehungsweise deren Gegenwert in lokaler Währung) einer Überprüfung durch das Art Loss Register oder durch ein vom Vorstand anerkanntes Diebstahlsregister zu unterziehen, sofern dass Objekt nicht bereits früher überprüft wurde.
  9. Die IADAA verurteilt den illegalen Gebrauch von Metalldetektoren.

Was IADAA-Mitglieder unter gebührender Sorgfalt verstehen – Ein Leitfaden

Dieser Leitfaden basiert auf dem Kodex, den das Council for the Prevention of Art Theft entworfen hat, herausgegeben vom Museums, Libraries & Archives Council, Großbritannien 2006.

Um den illegalen Handel mit gestohlenen Antiken zu unterbinden, müssen Händler sich nach Kräften bemühen, folgende Maßnahmen zu treffen: 

  1. Fordern Sie vom Verkäufer, seinen Namen und seine Adresse anzugeben und ein datiertes Formular zu unterzeichnen, das das zum Verkauf stehende Objekt identifiziert und bestätigt, dass es sich um unbelastetes Eigentum oder Besitz des Verkäufers handelt, und dass der Verkäufer autorisiert ist, es zu verkaufen.
  2. Verifizieren Sie die Identität und die Adresse neuer Verkäufer und protokollieren Sie die Details.
  3. Seien Sie besonders aufmerksam, falls bei einem zum Verkauf angebotenen Objekt die Preisforderung nicht mit dem Marktwert übereinstimmt.
  4. Wenn Ihnen ein Objekt angeboten wird, von dem Sie wissen, dass es gestohlen ist 
    (a) Versuchen Sie das Objekt zurückzuhalten, während Recherchen angestellt werden
    (b) Kontaktieren Sie die zuständigen Behörden Ihres Landes
    (c) Überprüfen Sie den Fall anhand der Ihnen zugänglichen relevanten Register für gestohlenes Eigentum
  5. Prüfen Sie jeden Fall kritisch, wenn Sie gebeten werden, bar zu zahlen, und vermeiden Sie, dies zu tun, außer es gäbe einen triftigen und seriösen Grund für das Gegenteil. Fehlt so ein Grund, zahlen Sie mit einem Scheck oder nutzen sie andere Zahlungswege, die eine Buchungskontrolle ermöglichen.
  6. Seien Sie sich der Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche bewusst.
  7. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter sich ihrer Verantwortung im Hinblick auf den obigen Verhaltenskodex bewusst sind.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die nationalen Gesetze der Länder, in denen unsere Mitglieder ihren Geschäftssitz haben, beachtet werden müssen, und das mit Bezug auf das oben gesagte.

Vorstand der IADAA
Wie an der Vorstandssitzung vom 5. Oktober 2011 angenommen.